Ausschliesslich die in den Anhängen zur Registerverordnung aufgeführten
kommunalen und kantonalen Verwaltungsorgane sowie selbständigen
öffentlichrechtlichen Anstalten und Körperschaften können Zugang zu den Registern in LuReg erhalten.
Der
Zugriff ist dabei auf diejenigen Daten der kantonalen
Register beschränkt, die für die Erfüllung einer gesetzlich verankerten Aufgaben erforderlich sind.
Die Zugriffsberechtigungen
werden individuell für jene Personen vergeben, die innerhalb der Stelle mit der Erfüllung der entsprechenden
gesetzlich verankerten Aufgabe beauftragt sind.
Verfahren
Schritt |
Erläuterungen |
Hilfsmittel |
1. Zugriffsantrag |
- Formular herunterladen und ausfüllen.
Wichtig:
- Angabe der gesetzlich verankerten Aufgabe, für die ein Zugriff auf LuReg erforderlich ist.
- Unterschrift des/der Dienststellenleiters/-leiterin (bei kommunalen Verwaltungsstellen: Gemeindeschreiber/in)
- Antrag einsenden an LUSTAT
Anschliessend erfolgt die Prüfung und Erteilung der Berechtigung durch LUSTAT (in Koordination mit dem kant. Datenschutzbeauftragten)
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Antragsformulare:
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2. Schulung |
Die Teilnahme an einer Schulung ist obligatorisch. Melden Sie sich rechtzeitig für einen der LuReg-Kurse an |
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3. Nutzung |
Nach der Schulung können Sie die Datenplattformen entsprechend Ihrer individuellen Berechtigungen und im Rahmen Ihrer gesetzlich verankerten Aufgabe nutzen.
Benutzen Sie das Kontaktformular bei Fragen oder Problemen in Zusammenhang mit der Nutzung. |
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4. Austritt oder Änderung der Aufgabe
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Melden Sie den Austritt aus einer kommunalen oder kantonalen Verwaltungsstelle sowie Änderungen Ihrer Aufgaben an LUSTAT Statistik Luzern. |
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